Controlling betrieblicher Altersversorgung

Infolge der spezifischen Gegebenheiten in jedem Einzelfall erfordert die Einrichtung eines betrieblichen Altersversorgungssystems wie auch die Sanierung einer bestehenden Versorgungszusage stets eine mandantenindividuelle Lösung. Zu deren Erreichung bedarf es zunächst – ausgehend von den Überlegungen und Zielen des Mandanten bzw. der vorgenommenen Analyse bestehender Zusagen und ihrer Rückdeckung – der Ableitung konkreter Handlungsschritte zur Herbeiführung rechtlicher und finanzwirtschaftlicher Sicherheit für unseren Mandanten. Über diese konzeptionelle Tätigkeit hinaus begleiten und unterstützen wir unter Rückgriff auf unsere Kooperationspartner unseren Mandanten gerne bei der entsprechenden Umsetzung beginnend mit der Abfassung oder Anpassung der Zusage- und Beschlusstexte bis hin zur Analyse potentieller Rückdeckungsinstrumente einschließlich deren Marktplatzierung gemäß der Entscheidung unseres Mandanten.

Darüber hinaus bedürfen bestehende Versorgungszusagen sowohl infolge sich laufend verändernder rechtlicher Rahmenbedingungen als auch hinsichtlich der Entwicklung der gewählten Rückdeckungsinstrumente einer regelmäßigen Überprüfung, die wir für unseren Mandanten mit dem Ergebnis eines laufenden Reportings koordinieren bzw. vornehmen.

Einrichtung betrieblicher Altersversorgung

In Zusammenarbeit mit spezialisierten Kooperationspartnern unterstützen wir unseren Mandanten bei der Einrichtung betrieblicher Altersversorgung mit einer umfassenden Beratung, die die Überprüfung beabsichtigter Versorgungszusagen (einschließlich der ggf. angestrebten Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung) und die Planung der entsprechenden Finanzierung einerseits sowie die Bereitstellung versicherungsmathematischer und steuer- sowie arbeitsrechtlicher Gutachten andererseits umfasst. Auf dieser Basis können entsprechende Handlungsschritte im Sinne einer bestmöglichen Erreichung der Zielsetzung unseres Mandanten abgeleitet und in Zusammenarbeit insbesondere mit dem mandantenseitigen Steuerberater die konkrete Umsetzung begleitet werden.

Sanierung betrieblicher Versorgungszusagen

Soweit die Analyse einer bestehenden Zusage rechtliche und/oder wirtschaftliche Schwachstellen offenbart, ist die Sanierung der betrieblichen Versorgungszusage angezeigt. Dabei bedarf es im Fall rechtlicher Mängel bspw. einer Anpassung des Zusageinhaltes an veränderte arbeits- und/oder steuerrechtliche Rahmenbedingungen. Demgegenüber sind für den Fall bestehender Finanzierungslücken dem Mandanten in der Folge die grundsätzlichen Handlungsoptionen eines (Teil-)Verzichts, einer Abfindung, einer Ausfinanzierung bzw. einer Auslagerung einschließlich der hieraus resultierenden Konsequenzen darzustellen. Dabei fokussieren wir jeweils sowohl die wirtschaftlichen einschließlich der steuerlichen Auswirkungen auf der Unternehmensebene als auch die Folgewirkungen für den Versorgungsberechtigten vor dem Hintergrund ggf. bestehender weiterer Altersversorgungsbausteine wie auch in steuerlicher Hinsicht.

Gerne zeigen wir auf der Grundlage einer anfänglichen Analyse und unter Rückgriff auf die Expertise entsprechender Kooperationspartner unseren Mandanten Handlungsoptionen unter Berücksichtigung rechtlicher, versicherungsmathematischer und finanzwirtschaftlicher Aspekte auf und begleiten sie –gerne in Abstimmung mit ihrem Steuerberater – bei der konkreten Umsetzung des zur Sanierung einer bestehenden Zusage gewählten Weges, um ein Höchstmass an rechtlicher und finanzwirtschaftlicher Sicherheit zu erreichen.

 

 

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