Privatgutachten

Nicht selten ist im Zusammenhang mit zurückliegenden Investitions- und Finanzierungstransaktionen ein Fehlverhalten bzw. eine falsche Beratung eines Dritten sowie als Folge dessen der Eintritt eines Vermögensschadens zu vermuten. Dann ist es unsere Aufgabe, die seinerzeitigen Vorgänge nebst der in der Folge eingetretenen wirtschaftlichen Situation zu analysieren bzw. die finanziellen Folgewirkungen soweit möglich zu quantifizieren. Die entsprechenden Feststellungen bzw. Ermittlungen zur Schadenshöhe können unserem Auftraggeber bzw. seinem Rechtsanwalt bereits im Vorfeld einer etwaigen juristischen Auseinandersetzung wichtige Hinweise im Hinblick auf die Erfolgsaussichten einer Klageerhebung sowie die Prozessführung geben.

Ihr Vorteil: Informations-, Verhandlungs- und Entscheidungssicherheit

 

Beispiele:

 

Falschberatung im Rahmen eines Immobilienerwerbs zu Anlagezwecken

Ein Ehepaar hatte auf Anraten seines Steuerberaters - mit Blick auf die infolge der Investition zu erwartende Steuererstattung - eine Eigentumswohnung zu Vermietungszwecken  erworben. In der Folge fielen jedoch die Steuererstattungen bedingt durch von der Einschätzung des Steuerberaters abweichende Beurteilungen seitens des Finanzamtes deutlich niedriger als erwartet aus. Als Folge hiervon mussten Teilbeträge der im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb stehenden Zahlungsverpflichtungen einschließlich der laufenden Unterdeckungen aus sonstigen Mitteln aufgebracht werden, wodurch unsere Mandanten schließlich ihren Gesamtverpflichtungen nicht mehr hatten nachkommen können.

Vor diesem Hintergrund bestand mit Blick auf die richterlichen Hinweise unser Auftrag darin, den aus der Immobilieninvestition resultierenden Schaden zu quantifizieren. Dies erfolgte unsererseits durch Erstellung einer Vermögensdifferenzrechnung, in der über den relevanten Zeitraum von zehn Jahren die tatsächliche Vermögensentwicklung der fiktiven Alternativentwicklung bei anfänglicher Unterlassung der Immobilieninvestition gegenübergestellt wurde. Mit Hilfe dieser Schadensermittlung in Form der Vermögensdifferenzrechnung konnten unsere Mandanten einen Großteil des ihnen entstandenen Schadens vor einem Oberlandesgericht durchsetzen.

Ihr Vorteil: Informations-, Verhandlungs- und Entscheidungssicherheit

 

Falschberatung im Rahmen der Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie

Ein Ehepaar hatte auf Anraten eines Vermittlers zur Ablösung der bestehenden Finanzierung des selbst genutzten Einfamilienhauses einen Vertrag über ein endfälliges Darlehen einer Versicherungsgesellschaft nebst einer fondsgebundenen Lebensversicherung zu Tilgungszwecken abgeschlossen. Infolge aufkommender Zweifel über die Vorteilhaftigkeit dieser Finanzierungsart hatte das Ehepaar das Darlehen jedoch nicht abgenommen, weshalb seitens des Darlehensgebers eine Nichtabnahmeentschädigung erhoben wurde. Diese wie auch weitere Schadenspositionen wollte das Ehepaar im Klagewege gegenüber dem Vermittler geltend machen, wobei der Nachweis über die Nachteile des vermittelten Finanzierungsmodells zu führen war.

Zwecks Einbringung in das laufende Verfahren wurde uns daher der Auftrag erteilt, die in Rede stehenden Finanzierungsmodelle im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs unter Gewichtung sowohl qualitativer als auch quantitativer Aspekte gegenüberzustellen. Mittels des erstellten Gutachtens konnten unsere Mandanten sodann belegen, dass das vermittelte Finanzierungsmodell sowohl qualitative als auch - in Abhängigkeit von der Höhe der unterstellten jährlichen Wertentwicklung des Anlagefonds - unterschiedlich hohe quantitative Nachteile aufwies.

Ihr Vorteil: Informations-, Verhandlungs- und Entscheidungssicherheit

 

 

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